Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
Radar Produkte

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Angebots Post-
Market Managers inklusive aller darunter erbrachten Leistungen (im Folgenden „Post-Market
Manager“) der Johner Institut GmbH, Reichenaustraße 39a, 78467 Konstanz (im Folgenden
"Johner Institut"). Mit der Bestellung erklärt sich der Vertragspartner (im Folgenden: "Kunde")
mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.2 Vertragspartner ist die Person oder Firma, die das Produkt bestellt.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann,
wenn das Johner Institut der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des jeweiligen Vertrags gültige Fassung der
AGB.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertragsschluss zwischen dem Johner Institut und dem Kunden erfolgt schriftlich
durch Annahme eines Angebotes vom Johner Institut durch den Kunden.

2.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des Kunden beim Johner Institut
im Original, als Kopie oder in elektronischer Form zu Stande. Durch den Kunden inhaltlich
veränderte Vertragsangebote vom Johner Institut gelten als neues Angebot des Kunden; der
Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch das Johner Institut zu Stande, eine
Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.

3. Zugang und Pflichten des Kunden

3.1 Der Zugang zu den Inhalten des Post-Market Managers wird über die Erstellung eines
Kundenaccounts ermöglicht.

3.2 Die Zugangsdaten sind, soweit nicht anders vereinbart, nur für einen Nutzer gültig.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie
die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Bei Missbrauch ist das Johner Institut
berechtigt, den Zugang zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden
Missbrauch.

3.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die technischen Voraussetzungen für den
Zugang zu den Inhalten, insbesondere hinsichtlich Hardware und Betriebssystem, erfüllt. Im
Falle der Weiterentwicklung des Angebots durch den Anbieter obliegt es dem Kunden, die
notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware
eigenständig zu treffen.

3.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Nutzern, die aus dem Arbeitsverhältnis mit dem
Kunden austreten, den Zugang zum Post-Market Manager zu entziehen. Sollte das Johner
Institut Kenntnis davon erlangen, dass ein Nutzer kein aktives Arbeitsverhältnis mehr mit
einem Kunden hat, kann das Johner Institut den Zugang für diesen Nutzer sperren.

3.6 Für die Sicherstellung der regulatorischen Konformität eines
Qualitätsmanagementsystems oder einer Technischen Dokumentation, die mit Hilfe der
Videos und Vorlagen aus dem Auditgarant oder mit Hilfe der Johner Academy erstellt wurden,
ist jederzeit der Nutzer selbst verantwortlich.

4. Leistungsumfang und Verfügbarkeit

4.1 Die dem Kunden im Rahmen einer Mitgliedschaft zugänglichen Inhalte werden im Angebot
festgelegt.


4.2 Der Post-Market Manager steht grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden
pro Tag zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von 95 % auf das Kalenderjahr gerechnet
ermöglicht wird.


4.3 Das Johner Institut ist berechtigt, die über die jeweilige Mitgliedschaft zugänglichen Inhalte
des Post-Market Managers zu verändern, einzuschränken oder auszutauschen sowie Module
hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere zu reduzieren oder zu
erweitern. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung eines für den
Kunden nach seiner Mitgliedschaft zugänglichen Inhalts, so ist er berechtigt, den Vertrag
fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab
Eintritt der wesentlichen Beschränkung ausgeübt werden.


4.4 Das Johner Institut übernimmt keine Gewährleistung zur regulatorischen Konformität, zum
Bestehen von Audits oder Prüfungen von benannten Stellen, Behörden oder sonstigen
regulatorischen Instanzen von Qualitätsmanagementsystemen oder technischen
Dokumentationen.

5. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte; Vertragsstrafe

5.1 Die vom Johner Institut bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle
dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der
Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung
mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind dem
Johner Institut bzw. den Urhebern vorbehalten. Der Kunde erhält keinerlei Eigentums- oder
Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten.


5.2 Der Kunde erhält im Rahmen des bestellten Nutzungsumfangs sowie der nachfolgenden
Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrags befristete, nicht
übertragbare Recht zur Nutzung der im Angebot aufgeführten und bestellten Services.
5.3 Das Johner Institut räumt dem Kunden die im Angebot i. S. d. § 4 Abs. 1 genannten
Nutzungsrechte ein.


5.4 Das Nutzungsrecht ist auf den Kunden beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen
von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden. Jede
Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von
Inhalten oder Dokumenten, ist unzulässig.


5.5 Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den
Inhalten gehörigen Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere
Datenträger zu kopieren oder auf Retrievalsysteme abzuspeichern.


5.6 Das Johner Institut ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine
Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere
entsprechende Zugangssperren zu installieren.


5.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel
einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder
zu überwinden. Bei einem Verstoß des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu
den Inhalten sofort zu sperren und den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere
Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben
unberührt.


5.8 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Angebote des Johner Instituts die
geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen keine Inhalte,
Materialien oder Informationen veröffentlicht oder anderweitig zugänglich gemacht werden,
die gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen.
Insbesondere die Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Johner Institut-
Inhalten (Videos, Downloads, anderer zur Verfügung gestellten Materialien), egal in welcher
Form, ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


5.9 Das Johner Institut ist für Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Layouts, Illustrationen), die der Kunde
bereitstellt oder hochlädt oder für Inhalte, die sich aus der Nutzung durch Dritte, insbesondere
Vertragspartner des Kunden, ergeben, nicht verantwortlich.


5.10 Der Kunde darf die von Johner Institut angebotenen Dienste, gleich in welcher Weise,
nicht missbräuchlich nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere in den Fällen
vor, in denen eine Nutzung durch den Kunden stattfindet, die einer Einräumung, Übertragung
oder Wahrnehmung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz bedürfen würde.


5.11 Jeder schuldhafte Verstoß gegen § 5 Absatz (10) zieht eine Vertragsstrafe nach sich.
Der Nutzer hat in diesen Fällen einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro für jeden einzelnen
Rechtsverstoß zu bezahlen und für jede Wiederholungshandlung gesondert. Weitergehende
Ansprüche bleiben unberührt.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für diesen Vertrag eine Mindestlaufzeit von einem
Jahr und eine Kündigungsfrist von drei (3) Monaten. Kündigungen können schriftlich an die
oben angegebene Institutsadresse oder per E-Mail an dpms-circle@johner-institut.de
erfolgen. Wird nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres
Jahr.


6.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Vergütung

7.1 Die vom Kunden für die Nutzung des Post-Market Managers zu leistende Vergütung ist
im mit dem Johner Institut abgeschlossenen Angebot festgelegt.


7.2 Die Vergütung für die Nutzung des Post-Market Managers ist jeweils im Voraus zu leisten.
Die genauen Zahlungsbedingungen sind im Angebot beschrieben.

8. Haftung

8.1 Das Johner Institut haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und
außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

8.2 Die Haftung für Mängel aller Art der unter Verwendung des Post-Market Managers
erzeugten Inhalte (z. B. PDF-Exporte) ist ausgeschlossen, soweit die Mängel nicht auf einem
Fehler des Post-Market Managers selbst beruhen. Der Kunde stellt das Johner Institut und
seine Erfüllungsgehilfen von der Haftung für mangelhafte Inhalte im Verhältnis zu Dritten frei.

8.3 In sonstigen Fällen haftet das Johner Institut, soweit in Abs. 4 nicht abweichend geregelt,
nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des
vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung des Johner
Instituts vorbehaltlich der Regelung in Abs. 4 ausgeschlossen.

8.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

9. Künstliche Intelligenz (KI) Dienste

9.1 Das Johner Institut nutzt in bestimmten Bereichen des Post-Market Managers künstliche
Intelligenz (KI) (Modelle von Azure OpenAI), um Funktionalitäten wie die Analyse
kundenspezifischer Datenbanken und die Generierung gezielter Antworten zu ermöglichen.

9.2 Die KI-Modelle werden auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten trainiert und können
Muster erkennen und darauf reagieren, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu
erbringen und den Kunden bei der Analyse selbst aufgebauter Datenbanken zu unterstützen.

9.3 Die Daten des Kunden werden nicht für das Training der KI-Modelle genutzt. Es findet
keine Übermittlung personenbezogener Daten an die KI-Modelle statt. Auch wenn
personenbezogene Daten in dem Post-Market Manager gespeichert werden, werden diese
im Zuge der Nutzung der KI-Modelle nicht an Dritte weitergeleitet.

9.4 Trotz sorgfältiger Entwicklung und Implementierung können KI-Modelle Fehler machen.
Das Johner Institut übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die Kunden auf der
Grundlage der Informationen treffen, die von der KI bereitgestellt wurden. Es liegt in der
Verantwortung des Kunden, den Kontext und die Verlässlichkeit der durch die KI
bereitgestellten Informationen zu bewerten.

9.5 Mit der Nutzung des Post-Market Managers akzeptiert der Kunde, dass das Johner Institut
KI-Modelle im Post-Market Manager verwendet und stimmt den damit verbundenen
Bedingungen zu.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen
Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


10.2 Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ausschließlich Konstanz.


10.3 Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen
werden.


10.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, eine unzulässige
Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß
gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame
Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten
kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das
gesetzlich zulässige Maß.

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